Mareike Steinig
Diplom-Dolmetscherin
für Spanisch und Russisch | Konferenzen
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Dolmetschen
Übersetzen 

Meine KollegInnen und ich bieten Ihnen alle gängigen Konferenzdolmetschleistungen in professioneller Qualität. Hier ein Überblick:

Das Simultandolmetschen ist die anspruchsvollste Form des Dolmetschens, bei der Hören, Übertragen und Sprechen gleichzeitig ablaufen: Die Dolmetscher sitzen in schalldichten Kabinen, hören den Originalton und dolmetschen ihn im Tempo des Redners in die jeweilige Arbeitssprache.
Das braucht sowohl eine maximale Konzentration als auch eine umfassendes Vorbereitung anhand von Unterlagen zur jeweiligen Thematik. Diese Dienstleistung setzt eine ausgefeilte Dolmetschtechnik und hohe professionelle Kompetenz voraus.
Zur Aufrechterhaltung der nötigen Qualität arbeiten zwei Simultandolmetscher, idealerweise je ein Muttersprachler, in der Kabine zusammen, die sich alle halbe Stunde abwechseln. Länger kann das für diese Dolmetschtechnik nötige hohe Maß an Konzentration nicht am Stück aufrecht erhalten werden.
Die Zuhörer im Saal wählen individuell den Kanal mit der Sprache, in der sie der Veranstaltung über die Kopfhörer folgen möchten.
Das Flüsterdolmetschen ist eine Form des Simultandolmetschens ohne Konferenztechnik. Der Dolmetscher überträgt die Redebeiträge an max. 3 Personen in seiner unmittelbaren Nähe. Die Verdolmetschung darf die den Originalton lauschenden Umsitzenden nicht stören.

Das Konsekutivdolmetschen ist auf seine Art auch sehr anspruchsvoll. Nicht wenige Kollegen empfinden es sogar aufwändiger als das Simultandolmetschen, weil hier eine spezielle Notizentechnik zum Einsatz kommt. Professionelle Dolmetscher eignen sich diese Technik gewöhnlich während der Hochschulausbildung an. Sie dient v.a. beim unilateralen Konsekutivdolmetschen dazu, Redebeiträge von einer Länge von bis zu 10 min. in der Zielsprache wiederzugeben.
Beim Konsekutivdolmetschen wechseln sich Redner und Dolmetscher beim Sprechen ab, so dass für die Veranstaltung entsprechend mehr Zeit eingeplant werden muss. Die Dolmetscher befinden sich örtlich nahe den Rednern. Auch bei dieser Dolmetschart kommen zwei Dolmetscher zum Einsatz, die sich in gewissen Zeitabständen abwechseln.

Abgerechnet wird beim Konferenzdolmetschen nach Tages- oder in Ausnahmefällen nach Halbtagessätzen. Bei den nun folgenden Dolmetscharten werden meist Stundensätze incl. An- und Abfahrtszeit zu Grunde gelegt.

Verhandlungsdolmetschen, Gesprächsdolmetschen,
Dolmetschen im Gemeinwesen
(Community Interpreting = CI)

  • Dolmetschen bei der Aushandlung von Handels- und anderen Verträgen
  • Dolmetschen von Gerichtsverhandlungen, Gesprächen und Rechtsakten bei Rechtsanwälten und Notaren
  • Dolmetschen auf Ämtern, z.B. bei Eheschließungen
  • Dolmetschen von Beratungsgesprächen, Interviews, Telefongesprächen etc. pp.
So weit zu den wichtigsten Dolmetscharten. Weitere Begriffsklärungen finden Sie mit freundlicher Genehmigung des VKD im BDÜ e.V. hier: Dolmetschen von A bis Z.
Sind bei Ihnen Fragen offen geblieben? Dann zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. Ich berate Sie gern. Auch Informationsunterlagen u.a. zur Konferenztechnik kann ich Ihnen gern zusenden.
Fragen kostet nichts: Teilen Sie mir Ihren Bedarf mit, und ich unterbreite Ihnen umgehend mein Angebot.

Der Begriff Dolmetschen bezieht sich ausschließlich auf die mündliche Sprachmittlung, während der Begriff Übersetzen sowohl für die schriftliche Sprachmittlung als auch als Überbegriff für beide Dienstleistungen verwendet wird.


Übersetzen
Dolmetschen 

Wenn Sie schon einmal auf die Hilfe eines maschinellen Übersetzungsprogramms angewiesen waren, dann wissen Sie, dass man sich damit bestenfalls einen groben Überblick über den fremdsprachlichen Text verschaffen kann, einmal abgesehen von der Tatsache, dass sich die Lektüre einer so gewonnenen "Übelsetzung" als erheiternd bis anstrengend erweist.

Ich übersetze für Sie in professioneller Qualität:

Texte und Dokumente aller Art, angefangen bei Handels-, Liefer-, Sponsoring-, Ehe- und allen anderen Arten von Verträgen, über Berichte, Satzungen, Gutachten, Handbücher, Ausschreibungen, Patente, Korrespondenz, Drehbücher bis hin zu den verschiedenen Urkunden, Zeugnissen, Bescheiden, Beglaubigungen, Bescheinigungen etc. pp.

Beglaubigung
In meiner Funktion als für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigte Dolmetscherin kann ich mit Stempel und Unterschrift die Vollständigkeit und Übereinstimmung der angefertigten Übersetzung mit dem Original bestätigen. uf diese Weise besitzt die Übersetzung vor den deutschen Behörden Rechtskraft.
Zur Vorlage bei ausländischen Behörden legalisiert das Landgericht Berlin meine Übersetzung, indem es zur Bestätigung meiner Daten eine Apostille anfügt.

Qualitätssicherung
Die Übersetzungen werden in Anlehnung an die Norm DIN EN 15038:2006 über Dienstleistungsanforderungen an Übersetzungs-Dienstleistungen angefertigt:
Fachsprachliche Übersetzungen unterziehe ich gemäß dem 4-Augen-Prinzip einem Lektorat durch Muttersprachler. Diese sind auf das jeweilige Fachgebiet spezialisiert und vertraglich an Diskretion gebunden.

     

© Mareike Steinig  |  Tel. +49 30 4448642  |  Mobil: 0174/3592610  |  E-Mail: Mareike@Steinig-Dolmetschen.de